Flugbetriebs und Platzordnung
- Jeder Teilnehmer am Modelflugbetrieb hat sich so zu verhalten, dass die Ordnung des Modellflugbetriebes sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen nicht gestört oder gefährdet werden.
- Betriebszeiten Montag bis Samstag:
von 30 min nach Sonnenaufgang
bis 30 min vor Sonnenuntergang
Sonntag und Feiertag:
von 9.00 Uhr bis 30min vor Sonnenuntergang.
- Der Modelflugbetrieb darf nur in Anwesenheit eines Flugleiters der FMG Ispringen Eisingen e.V. erfolgen.
- Der Schallpegel von Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren darf 8Odb(A)/7m nicht überschreiten.
- Über jeden Flugtag sind Aufzeichnungen zu führen, deren Beginn und Ende des Flugbetriebes die Namen des Beauftragten und der Flugbetriebsteilnehmer sowie die erzielten Startzahlen entnommen werden können. Unregelmäßigkeiten während des Flugbetriebes und sonstige besondere Vorkommnisse sind schriftlich zu vermerken. Können sie Zivil- oder strafrechtliche Folgen haben, sind sie dem Regierungspräsidium baldmöglichst zu melden.
- Der Betrieb eines Modellfugzeuges auf dem Fluggelände ist Mitgliedern und Gästen nur gestellt, wenn sie den Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung für den Modellflugbetrieb nachweisen. Gäste müssen sich diesbezüglich beim Flugleiter anmelden.
Die Frequenzüberwachung erfolgt durch Eintragung im Flugbuch. Bei MHZ-Anlagen ist die Beendigung der Kanalbelegung durch Streichung im Flugbuch bekannt zu machen.
- Vor Beginn des Flugbetriebs sind die Hinweisschilder am Weg (West) aufzustellen.
Der in westlicher Richtung liegende Weg muss beim Starten und Landen in einer Mindesthöhe von 15 m überflogen werden und frei von Personen und Fahrzeugen sein. Flugmodelle dürfen nur betrieben werden, wenn die Flugbetriebsflächen und
